
Wissenswertes rund um Pflege und Pflegegrade in Dortmund
Diese Seite bietet verständliche Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige. Unser Ziel ist es, Orientierung zu geben, Unsicherheiten abzubauen und Ihnen Sicherheit im Pflegealltag zu vermitteln.
Pflegegrade einfach erklärt – kurz & verständlich
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Es gibt fünf Pflegegrade – je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zu.
Pflegegrade
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad beantragen – so geht’s
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad festgelegt.
Pflegegeld & Pflegesachleistung


Anträge und Leistungen der Pflegekasse
Die Beantragung von Pflegeleistungen ist oft mit vielen Fragen verbunden. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Anträge gestellt werden, worauf bei Begutachtungen zu achten ist und welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen. Ziel ist es, bürokratische Hürden zu reduzieren und Klarheit zu schaffen.
Rechte, Pflichten und Alltagstipps
Pflege bringt Verantwortung mit sich. Wir informieren über Rechte und Pflichten in der häuslichen Pflege, erklären Entlastungsangebote und geben praktische Tipps für den Alltag. Ein strukturierter FAQ-Bereich beantwortet häufige Fragen von Angehörigen und Pflegebedürftigen.


Weitere wichtige Leistungen
Entlastungsbetrag:
Ab Pflegegrad 1: 131 € monatlich für Alltagshilfen.
Kurzzeit- & Verhinderungspflege:
Ab Pflegegrad 2:
gemeinsames Jahresbudget bis ca. 3.539 € pro Jahr, flexibel nutzbar.
Währenddessen wird Pflegegeld teilweise weitergezahlt.
Übersichtstabelle
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
| PG 1 | – | – |
| PG 2 | 347€ | 796€ |
| PG 3 | 599€ | 1.497€ |
| PG 4 | 800€ | 1.859€ |
| PG 5 | 900€ | €2.299 |
Zusätzlich:
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
- Kurzzeit-/Verhinderungspflege: bis 3.539 € jährlich
Kurz gesagt
Pflegegrade regeln, welche finanzielle Unterstützung Sie erhalten. Je nach Situation können Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibel kombiniert werden – damit Pflege zuhause gut machbar blei
