Person, die eine silberne runde Analoguhr trägt

Wissenswertes rund um Pflege und Pflegegrade in Dortmund

Diese Seite bietet verständliche Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige. Unser Ziel ist es, Orientierung zu geben, Unsicherheiten abzubauen und Ihnen Sicherheit im Pflegealltag zu vermitteln.

Pflegegrade einfach erklärt – kurz & verständlich

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Es gibt fünf Pflegegrade – je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zu.

Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad beantragen – so geht’s

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad festgelegt.

Pflegegeld & Pflegesachleistung

ein Stethoskop auf einem 50-Euro-Schein
Zwei Erwachsene halten sich über Geschäftsunterlagen an den Händen, was Unterstützung und Partnerschaft symbolisiert.

Anträge und Leistungen der Pflegekasse

Die Beantragung von Pflegeleistungen ist oft mit vielen Fragen verbunden. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Anträge gestellt werden, worauf bei Begutachtungen zu achten ist und welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen. Ziel ist es, bürokratische Hürden zu reduzieren und Klarheit zu schaffen.

Rechte, Pflichten und Alltagstipps

Pflege bringt Verantwortung mit sich. Wir informieren über Rechte und Pflichten in der häuslichen Pflege, erklären Entlastungsangebote und geben praktische Tipps für den Alltag. Ein strukturierter FAQ-Bereich beantwortet häufige Fragen von Angehörigen und Pflegebedürftigen.

Eine ältere Person erhält Unterstützung von einer Pflegekraft, die ihr in einem Innenraum die Hand hält und dabei Mitgefühl zeigt.
Two hands holding each other gently.

Weitere wichtige Leistungen

Entlastungsbetrag:

Ab Pflegegrad 1: 131 € monatlich für Alltagshilfen.

Kurzzeit- & Verhinderungspflege:

Ab Pflegegrad 2:

gemeinsames Jahresbudget bis ca. 3.539 € pro Jahr, flexibel nutzbar.

Währenddessen wird Pflegegeld teilweise weitergezahlt.

Übersichtstabelle

PflegegradPflegegeldPflegesachleistung
PG 1
PG 2347€796€
PG 3599€1.497€
PG 4800€1.859€
PG 5900€€2.299

Zusätzlich:

  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Kurzzeit-/Verhinderungspflege: bis 3.539 € jährlich

Kurz gesagt

Pflegegrade regeln, welche finanzielle Unterstützung Sie erhalten. Je nach Situation können Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibel kombiniert werden – damit Pflege zuhause gut machbar blei

Pflegewissen persönlich klären